Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geht in die nächste Runde. Am 27.11.2015 erstellte die EU-Präsidentschaft eine aktuelle Fassung der DSGVO, die den bisherigen Verhandlungsstand zusammenfasst. Auch in dieser Version der Verordnung zum künftigen Datenschutz sieht Art. 82 DSGVO eine Öffnungsklausel für einzelstaatliche Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz vor. Ein Überblick in der aktuellen Zeitschrift für Datenschutz (ZD 2015, 559