Das Safe Harbor Urteil des Europäischen Gerichtshofs („EuGH„) vom 6. Oktober 2015 beschäftigt nach wie vor intensiv die Datenschutzbehörden. Nunmehr hat auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit („HmbBfDI„) eine Stellungnahme veröffentlicht. In dieser erklärt er zum einen die Übereinstimmung mit den Positionen der Artikel-29-Gruppe und der Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der