Mit Spannung war das Ergebnis der Verhandlungen zwischen EU und USA über ein „Safe Harbor 2.0“-Abkommen erwartet worden. Gestern hatte die EU-Kommission dann die Eckpunkte für das geplante „EU-US Privacy Shield“ der Öffentlichkeit vorgestellt, das zukünftig den internationalen Datentransfer zwischen der EU und den USA regeln soll. In ihrer Stellungnahme vom heutigen Tag teilte die
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EuGH erklärt Safe Harbor für ungültig – Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Mit Urteil vom 6. Oktober 2015 (Maximilian Schrems v. Data Protection Commissoner – Az. C-362/14) hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Safe-Harbor-Entscheidung der Europäischen Kommission für ungültig erklärt. Das Safe-Harbor-Abkommen entfällt damit als Rechtfertigung für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU in die USA. Nach der Entscheidung des EuGH sehen sich Unternehmen,